Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbe- dingungen („AGB“) zwischen Ihnen („Kunde“) und uns („Vanta AG“, zusammen „die Par- teien“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Gegeben dem Fall, dass wir bereits mit der Arbeit begonnen haben, stimmen Sie der Geltung dieser AGBs rückwirkend zur Ar- beitsaufnahme zu.

Bei der Erbringung der Dienstleistung handelt die Vanta AG als unabhängiger Auftragsneh- mer.

Ist eine Bestimmung dieser AGBs für ganz oder teilweise rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden, gilt diese Bestim- mung oder der betreffende Teil derselben nicht als Teil dieser AGBs. Alle anderen Best- immungen sowie der verbleibende Teil der be- treffenden Bestimmung bleiben jedoch in Kraft.

Die vorliegenden AGBs gelten auch ohne aus- drücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- und Ein- kaufsbedingungen des Kunden sind wegbe- dungen.

2. Verpflichtungen und Dienstleistungen

Die durch die Vanta AG zu erbringenden Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse (zu- sammen „die Dienstleistungen“) werden im Auftrag beschrieben. Die Vanta AG ist bemüht die Dienstleistungen gemäss der im Auftrag vereinbarten Zeitplan zu erbringen.

3. Verantwortung Kunde

Sie sind verantwortlich dafür festzustellen, ob der Umfang der Dienstleistungen im Auftrag ausreichend für Ihre Bedürfnisse ist.

Die Erbringung der Dienstleistungen, der Zeit- plan sowie die Höhe der Vergütung und alle Ko- stenvoranschläge hängen jeweils von der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Auftrag genannten Voraussetzungen ab sowie davon,

ob Sie uns die notwendigen Unterlagen recht- zeitig und in brauchbarer Form zukommen las- sen.

Ferner sind Sie verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und behördlichen Anordnungen ein- zuhalten sowie uns die notwendigen Voll- machten zur Einholung von Informationen und Dokumenten bei Steuerverwaltungen, Aus- gleichs- und Pensionskassen, Versicherungen und weiteren relevanten Dienstleistungspart- ner zukommen zu lassen, sodass ein reibungs- loser Austausch unsererseits mit den Behör- den ermöglicht wird. Des Weiteren wird der Vanta AG – vorausgesetzt die Vanta AG nimmt die Zahlungsabwicklungen für den Kunden vor

  • ein persönlicher Zugang zum E-Banking (Bank) bzw. E-Finance (Post) ohne Vollmacht zur Freigabe von Zahlungen etc. gewährt. Frei- gaben für Zahlungen/Überweisungen müssen vom Kunden vorgenommen bzw. visiert wer- den.

Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen nicht genügend oder nicht rechtzeitig nachkommen, können Mehrkosten entstehen. Die Vanta AG ist in diesem Fall berechtigt jene gemäss Ziffer 8 zusätzlich zu verrechnen.

4. Einbezug Dritter

Wenn Sie sich zur Erbringung der Dienstlei- stungen Dritter bedienen oder andere Dienst- leister und/oder eigenes Personal beschäfti- gen, deren Arbeit sich auf unsere Möglichkeit zur Erbringung der Dienstleistungen auswir- ken kann, obliegt Ihnen die Verantwortung für die Anleitung und Überwachung von diesen Personen und deren Leistungen.

5. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich Informatio- nen, welche ihrem Wesen nach vertraulich sind oder schriftlich und/oder mündlich als ver- traulich bezeichnet werden geheim zu halten, ausschliesslich im Zusammenhang mit der Er- bringung und dem Erhalt der Dienstleistungen zu verwenden und nicht ohne vorherige

schriftliche Genehmigung der anderen Partei an andere Personen weiterzugeben (nicht als Dritte gelten Tochtergesellschaften sowie Subunternehmer der Vanta AG).

Diese Verpflichtungen gelten nicht für Infor- mationen, (a) welche allgemein bekannt sind oder werden, (b) sich bereits vor Beginn der Dienstleistungen ohne Geheimhaltungsver- pflichtung im Besitze einer der Parteien befan- den oder (c) rechtmässig zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten erworben wurden.

Jede Partei hat jedoch das Recht, vertrauliche Informationen ihren Rechtsberatern gegen- über offenzulegen oder Informationen offenle- gen um rechtlichen, berufsbedingten oder auf- sichtsbehördlichen Vorschriften nachzukom- men.

6. Erfüllungsort

Sofern zwischen den Parteien nicht anders ge- regelt, ist der Erfüllungsort der Dienstleistun- gen am Geschäftssitz der Vanta AG.

7. Vergütung und Rechnungsstellung

Die Bezahlungen für die pauschal gerechneten Dienstleistungen erfolgt monatlich im Voraus und ist per 20. jenes Monates fällig. Für allfäl- lige weitere in Anspruch genommene Dienst- leistungen wird die Vanta AG ihre Dienstlei- stungen nach Stück oder Aufwand verrechnen. Es wird jeweils per Jahresende eine Differenz- bzw. Schlussabrechnung vorgenommen, wel- che auch zusätzlich halbjährlich ausgestellt werden kann. Liegen die Leistungen der Vanta AG über dem vereinbarten Preis, erhält der Kunde eine Rechnung, welche innert 20 Tagen ab Empfang zur Zahlung fällig ist. Gegeben dem Fall, dass die Leistungen der Vanta AG weniger betragen, wird dem Kunden jener Be- trag gutgeschrieben.

Sofern kein Pauschalpaket vereinbart ist, wird die Vanta AG ihr Honorar nach Aufwand mo- natlich im Nachhinein fakturieren. Diese

Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Empfang zur Zahlung fällig.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Vanta AG berechtigt ist, dem Kunden nach erfolgter Zahlungserinnerung auf über- fällige Rechnungen eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro jede weitere Mahnung zu berechnen.

Die Vanta AG hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitster- min eingeht. Der Kunde ist für eine fristge- rechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

8. Spesen

Die allgemeinen Spesen für Telefonate und Kopien sowie Reisespesen innerhalb von 10 km von einem Vanta AG Bürostandort sind in den Dienstleistungen der Vanta AG enthalten. Nicht in den Dienstleistungen enthalten, sind Kosten für das Versenden von eingeschriebenen Briefen, Anwalts-, Be- treibungs- und Gerichtskosten, Kosten für Dokumentvorlagen, sowie allfällige Kosten für Reisespesen ausserhalb von 10 km von einem Vanta AG B ürostandort. Diese Kosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

9. Schutz und Verwendungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Vanta AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwende- ten Know-hows verbleiben bei der Vanta AG. Die Vanta AG räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Ar- beitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein. Die Weiter- gabe von Unterlagen und sonstigen Arbeitser- gebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den

Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger aus- drücklicher schriftlicher Zustimmung der Vanta AG zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Es ist der Vanta AG gestattet auf die beste- hende Vertragsbeziehung zwischen den Par- teien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, hinzuweisen.

10. Digitalisierung Dokumente

Alle für die Auftragserbringung relevanten Dokumente werden vom Kunden digitalisiert bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt und durch die Vanta AG digital abgelegt und wei- terverarbeitet. Die Ablage von laufenden Do- kumenten ist im Pauschalpaket oder im Ho- norar inkludiert. Wird die Vanta AG für die Di- gitalisierung der Dokumente beauftragt, wird diese Leistung separat in Rechnung ge- stellt.

Dokum ente wie vorjährige Steuererklärun- gen, Jahresrechnungen und Dauerakten, die vor Beginn der Dienstleistungen vorhanden sind, werden digitalisiert und die dafür auf- gewendete Zeit in Rechnung gestellt.

Die Vanta AG stellt sicher, dass alle digitalen Unterlagen gesetzeskonform und in einer von (Steuer-)Behörden und Ämtern akzep- tierten Weise gespeichert sind, bei der die digitalen Unterlagen als Äquivalent zur Pa- pierform anerkannt sind. Dokumente, die gemäss Gesetz in Papierform aufbewahrt werden müssen, werden digital abgespei- chert und in Papierform bei der Vanta AG bzw. beim Kunden archiviert.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Unterlagen digital gespeichert werden. Alle Dokumente in Papierform, wel- che gemäss Gesetz nicht in Papierform vor- handen sein m üssen, werden gesetzeskon- form vernichtet.

Bei Beendigung des Vertrags werden Doku- mente, die gemäss Gesetz in Papierform aufbewahrt werden m üssen, in Papierform

dem Kunden übergeben. Die übrigen Daten werden digital übergeben.

11. Haftung

Bei Vertragsverletzung haftet die Vanta AG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrläs- sigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung der Vanta AG für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – so- weit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausge- schlossen. Die Vanta AG haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Dienstleistungen zu einem nicht im Auftrag aufgeführten Zweck stehen, ist ausgeschlos- sen.

Haftung für Schäden, sofern diese Schäden auf Handlungen oder Unterlassungen von Per- sonen zurückzuführen sind, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter der Vanta AG oder Unter- auftragnehmer der Vanta AG handelt, ist aus- geschlossen.

Die Gesamthaftung von der Vanta AG jedweder Art, gleichgültig ob aus Vertrag oder unerlaub- ter Handlung, Gesetzesvorschrift oder aus an- derem Grund, für alle Schäden aus oder in ir- gendeiner Form übersteigt insgesamt nicht den Betrag von CHF 10‘000.

Im Rahmen unserer Arbeit werden Sie Zugang zu unserem Daten Management System erhal- ten, welches entsprechend den Instruktionen der Vanta AG benutzt werden sollte. Für jegli- che Schäden, welche aus der nicht korrekten Anwendung resultieren, ist der Kunde vollum- fänglich haftbar.

12. Beginn und Ende des Vertrages

Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit werden im Auftrag festgelegt. Wurde der Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen, kann jede

Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten per 31. Dezember kündi- gen. Unbesehen davon werden von der Vanta AG die Dienstleistungen für den finanzbuch- halterischen Jahresabschluss fortgeführt und entsprechend erfolgen Dienstleistungen der Vanta AG über den Kündigungstermin hinaus. Jene Leistungen werden entsprechend den Bestimmungen in Ziffer 8 vergütet.

Im Falle einer erheblichen vertraglichen Pflichtverletzung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach An- zeige der betreffenden Pflichtverletzung beho- ben wird, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen.

In allen Kündigungsfällen verpflichtet sich der Kunde, die Honorare für die Leistungen an- teilsmäßig entsprechend ihrem Bearbeitungs- stand zu zahlen sowie die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstande- nen Kosten zu erstatten. Hinzukommen, außer bei einer Kündigung aufgrund eines aus- schließlich der Vanta AG anzulastenden Feh- lers, etwaige angemessene Kosten, die in Ver- bindung mit der vorzeitigen Auflösung des Ver- trags entstehen.

13. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Leistungsverzug oder Nichterfüllung oder Vertragsverletzung aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die diese Partei nicht zu vertreten hat.

14. Mitteilungen

Alle Mitteilungen aus diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, müssen den Vertretern der Parteien an die im Auftrag genannten Adresse zugestellt werden und werden mit Empfang wirksam. Die Verwendung von E-Mails fällt auch unter die Schriftform.

15. Unterauftragnehmer

Wir können die Erbringung der Dienstleistun- gen oder einen Teil derselben an jede Person untervergeben, jedoch entbindet diese Unter- vergabe die Vanta AG nicht von ihren Pflichten aus diesem Vertrag.

16. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Anwendbar ist ausschliesslich schweizeri- sches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.